hier folgen Videoclips diverser Träger / Einrichtungen oder Reportagen:
Ein Pflegekind berichtet:
Pflegeeltern sein bedeutet…
Wie arbeiten Erziehungsstellen (§34 SGB VIII) – Leben“Mittendrin“ –
Ein Zuhause schenken – Familien für Pflegekinder /Erziehungsstellen
Pflegekinder -Basisstationen für Kinder gesucht
Pflegekinder bringen Lebendigkeit in die Familie
Familien für Kurzzeit Pflegekinder
Pflegeeltern in den Tagesthemen
Thema Pflegekinder in den Tagesthemen vom 19.11.2009
und immer noch aktuell
Zur erwähnten Kinderrechtskonvention der Uno: (Auszug aus Wikipedia 2.2012)
Nach Zustimmung des Bundesrates hat die Bundesregierung am 3. Mai 2010 beschlossen, die bei der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention abgegebene Vorbehaltserklärung zurück zu nehmen. Die rechtsverbindliche Rücknahme-Erklärung wurde am 15. Juli 2010 bei der UN in New York hinterlegt. Damit gilt Art. 3 Abs. 1 UN-KRK unbeschränkt, das heißt „bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorgan getroffen werden, [ist …] das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist“. In diesem Art 3 UN-KRK schlummert ein gewaltiges und bislang noch weitgehend unberücksichtigtes Potential für die innerstaatliche Rechtsanwendung, sowohl in materiell- wie prozessrechtlicher Hinsicht. Es ist Pflicht und Aufgabe aller deutschen Behörden und Gerichte, dem Vorrang des Kindeswohls Geltung zu verschaffen, indem sie ihre Entscheidungspraxis an Abwägungs- und Begründungserfordernissen der Konvention ausrichten.