Infos zu Erziehungsstellen 34 SGBVIII
 
Erziehungsstelle Husen

Standards der Alltagsgestaltung in einer Erziehungsstelle

Die folgenden Punkte benennen wesentliche Schlüsselstandards oder beschreiben wichtige Schlüsselprozesse für die Arbeit in unseren Erziehungsstellen / so. päd. Familien. Es besteht nicht der Anspruch auf Vollständigkeit in der Beschreibung aller Arbeitsabläufe.

Präambel

Das grundlegende und charakterisierende Kriterium unseres Hilfeangebots „Erziehungsstelle“ / „soz. päd. Familie“ ist die Aufnahme von jungen Menschen in ein Familiensystem unter Einschluss des familiären sozialen Netzes und sozialräumlicher Angebote, sowie das lebensgemeinschaftliche, familiäre Zusammenleben aller Familienmitglieder einschließlich des/der aufgenommenen jungen Menschen. Die Kinder werden über Tag und Nacht im Familiensystem kontinuierlich betreut und nehmen am Familienalltag und Leben teil. Es gibt keine Betreuung in Schichtsystemen. Jedem aufgenommenem jungen Menschen steht ein eigenes, ausreichend großes Zimmer, zur Verfügung. In den Wohnräumen wird familiär zusammengelebt und die familiären Ressourcen wie Spiel- ,und Beschäftigungsmaterialien sowie Freizeitartikel, wie PC, Fernseher etc. werden gemeinsam genutzt.

Den aufgenommenen jungen Menschen werden alters- und aufenthaltsperspektivisch angemessene Beziehungs- und Bindungsmöglichkeiten angeboten ( von eng an Familie orientiert bis zu lebensgemeinschaftlichem Leben) und die Herkunftsfamilie erfährt dabei eine ebenso angemessene und wertschätzende Berücksichtigung.

1) Hauswirtschaftliche Grundversorgung

Alle aufgenommenen jungen Menschen erhalten im Rahmen des gemeinsamen Familienlebens bzw. der familiären Lebensgemeinschaft eine hauswirtschaftliche Grundversorgung. Das zur Verfügung stehende Zimmer mit seiner Ausstattung, sowie die gemeinsam genutzten Wohn- und Spielräume, sowie Sanitärbereiche sind sauber und sicher, wohnlich und kindgerecht gestaltet und werden angemessen in Stand gehalten. Die Bekleidung wird gewaschen, repariert und im Rahmen der vorgesehenen Entgelte durch modische Neubekleidung ersetzt.

Ein höherer Verschleiß von Versorgungsgütern beispielsweise durch Wachstumsphasen, Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsdefiziten wird berücksichtigt und die Ausstattung wird bedarfsentsprechend und angemessen ersetzt.

Die aufgenommenen Kinder beteiligen sich alters- und entwicklungsgemäß an der Grundversorgung und haben ein Mitspracherecht bei der Gestaltung ihrer Räume.

Die Erziehungsstelle / soz. päd. Familie initiiert, dass ein Versicherungsschutz über eine Haftpflichtversicherung und Krankenversicherung der aufgenommenen Kinder gewährleistet ist.

2) Ernährung

Das Versorgungsangebot beinhaltet 4-5 Mahlzeiten täglich, davon 1 Warmverpflegung, nach den Grundsätzen einer gesunden, ausgewogenen Mischkost,

Ein Angebot an Schulverpflegung wird gemacht.

Auf Essprobleme/ Störungen /spezifische erforderliche Nahrung wird eingegangen, auf ausreichende Flüssigkeitsaufnahme wird geachtet,

ggfs. erfolgt eine Initiierung und Unterstützung externer Hilfen (Ärzte, Therapien…). Besondere Beobachtungen /Auffälligkeiten / Maßnahmen / Therapien oder therapiebegleitende Maßnahmen werden dokumentiert.

In der Versorgung mit Lebensmitteln sichert die Erziehungsstelle / soz. päd. Familie die Grundversorgung. Kinder werden an der Auswahl und beim Einkauf von Nahrungsmitteln altersgemäß und angemessen mit beteiligt. Jugendlichen werden im Rahmen einer geplanten, vorbereiteten und reflektierten Verselbständigung angemessene Möglichkeiten des eigenen Einkaufs und der selbständigen Zubereitung von Mahlzeiten gegeben.

3) Bekleidung

Die Erziehungsstellen / soz. päd. Familien sorgen für eine Ausstattung mit und Ersatzbeschaffung von modischer Bekleidung in Höhe des kalkulierten Bekleidungsetats, sowie eine regelmäßige Versorgung mit sauberer, frischer Wäsche und Bekleidung. Die jungen Menschen erhalten eine alters- und entwicklungsangemessene Anleitung zu regelmäßigem Wäschewechsel und zur anlass- und situationsbezogenen angemessenen Bekleidung mit dem Ziel der Internalisierung und Verselbständigung. Sie werden ebenfalls alters- und entwicklungsangemessen an der Reparatur, Einkauf und Reinigung ihrer Bekleidung beteiligt.

Bekleidungseinkäufe werden über entsprechende Belege (Quittungen) dokumentiert.

4) Körperpflege

Die jungen Menschen erhalten eine Anleitung und eine alters- und entwicklungsangemessene Kontrolle zu regelmäßiger Körperpflege ( Baden, Duschen, Zahnputztraining….) und Körperhygiene ( Händewaschen vor dem Essen, Monatshygiene…) mit dem Ziel der Internalisierung und Verselbständigung. Die Erziehungsstellen stellen eine angemessene Ausstattung mit entsprechenden Hygieneartikeln sicher unter einem alters- und entwicklungsangemessenen Einbezug der jungen Menschen.

5) Medizinische, pflegerische Betreuung

Die Erziehungsstellen / soz. päd. Familien stellen eine schnelle und gute medizinische Versorgung im Krankheitsfall durch Arztbesuche, Aufsuchen ärztlicher Notfalldienste, Ruf von Notarzt oder Krankentransport im Notfall, eigene Ersthilfe und Initiierung von Krankenhausaufenthalten – mit regelmäßigen Besuchskontakten – sicher.

Die Versorgung mit Hilfsmitteln wie Spangen, Einlagen, Medikamenten, und therapeutischer Hilfen wie Physio- und Krankengymnastik, Ergotherapie etc.. sowie Unterstützung des Kindes bei der sachgerechten Anwendung dieser Verordnungen wird sichergestellt.

Die jungen Menschen erhalten eine pflegerische Betreuung im Krankheitsfall am Betreuungsort (in der Erziehungsstelle)  und nach ärztlicher Anweisung, soweit keine medizinische Fachausbildung erforderlich ist,

Die medizinisch prohylaktischen Versorgungen, z.B regelmäßige Zahnarztbesuche (1-2x jährlich), Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Kontrollen von Gewicht und Körpergröße werden den ärztlichen Empfehlungen entsprechend wahrgenommen und dokumentiert

Die Sorgeberechtigten / Vormünder werden entsprechend informiert und bei geplanten ärztlichen Eingriffen wird ein schriftliches Einverständnis eingeholt

Alle medizinische / pflegerische und krankheitsbezogene Ereignisse / Beobachtungen und Verläufe und getroffene Maßnahmen werden dokumentiert

6) Tagesablauf

Grundhaltung:

Fürsorglichkeit und Sicherheit,

feste, sich wiederholende Tagesstruktur mit klaren Regeln/ Absprachen, verbindliche und strukturierte Ausgangszeiten

Wecken/Aufstehen:

Die Kinder werden geweckt, kein Kind ist allein beim Aufstehen und Frühstücken, gemeinsamer Tagesbeginn, bei Verselbständigung üben Jugendliche mit dem eigenen Wecker aufzustehen, unter Begleitung und Unterstützung durch die EZ.

Kindergarten/ Schule:

altersgemäßes und entwicklungsgemäßes Begleiten des Kindergarten- Schulweges,

bei älteren Kindern / Jugendlichen Anleitung zu Pünktlichkeit und Hilfen zur Vollständigkeit der Schulmaterialien, Begleitung der Verselbständigung und siehe auch Punkt 7).

Mahlzeiten (min. die Hauptmahlzeit) werden wenn möglich gemeinsam eingenommen und auch als Kommunikations- und Gemeinschaftszeit genutzt,

Freizeitgestaltung siehe Punkt 8) und 9).

Altersgemäßes Abend- und Einschlafritual und altersgemäße angemessene Sicherstellung von Ruhezeiten (z.B. Kontrolle ob Licht gelöscht, Handy aus, Medienkonsum).


7) Schulische Unterstützung

Die aufgenommenen jungen Menschen erhalten Unterstützung / Begleitung und Kontrolle bei den Hausaufgaben. Sie werden angeleitet im „Lernen lernen“, ggfs. unter Zuhilfenahme von Nachhilfe u.ä. Hilfen,

Sie erfahren eine alters- und entwicklungsgemäße Beachtung ihrer Fähigkeiten und Belastbarkeit.  Die Erziehungsstellen / soz.päd. Familien arbeiten individuell und kindbezogen mit der Schule / den Lehrern zusammen und besuchen Elternabende, Info- und Sprechtage etc.

Wichtige Informationen und Ereignisse werden dokumentiert.

8) Freizeitbereich

Die aufgenommenen jungen Menschen erhalten familiäre und individuelle Angebote und Anregungen zur altersgemäßen Freizeitgestaltung. Sozialkontakte (Freundschaften, Verabredungen) werden gefördert und bei den Erziehungsstellen / soz. päd. Familien besteht die Bereitschaft, auch Peer-Groups und Freunde in die eigene Familie / ins Haus hineinzulassen und sich mit diesen auseinander zu setzen. Freizeit- und Förderangebote wie Vereine, Musikschule….werden durch eine entsprechende finanzielle Ausstattung im Rahmen des Etats und ggfs. durch Hilfen zur Wegebewältigung, wie z.B. durch Fahrdienste und Begleitung unterstützt. Die Sozialkontakte der aufgenommenen jungen Menschen werden alters- und entwicklungsgemäße begleitet und kontrolliert ggfs. unter Einbezug von Eltern- oder Betreuerkontakten.Die Erziehungsstellen / soz. päd. Familien bieten familiäre, gemeinsame mehrtägige Urlaubsfahrten, Tagesausflüge, sowie individuelle Freizeitmaßnahmen durch Vereine, Jugendgruppen, Jugendreiseagenturen etc. an.

Wichtige Informationen und Ereignisse werden dokumentiert.

9) Umgang mit Medien

Die aufgenommenen jungen Menschen erfahren Anleitung und Kontrolle zu einem alters- und entwicklungsgemäßen, zeitlich begrenzten und strukturierten Umgang mit Medien wie Fernseher, Videoplayer, PC / Internet, Handy und Spielekonsolen. Sie werden über den sach- und altersgerechten Gebrauch und die sichere Anwendung geeigneter Medien, und zu Gefährdungen ( z.B. Internet, Chatbörsen, Communities, Downloads/ entsprechender Beachtung von Urheberrechten, Persönlichkeitsschutz….), aufgeklärt und belehrt.

Wichtige Informationen und Ereignisse werden dokumentiert.

10) Pädagogisches Alltagshandeln und Grenzen

Pädagogische Interventionen in Grenzsituationen sind immer schwierig, da sie eigene Handlungstrategien und Erfahrungen in Relation zu den Mustern und Vorerfahrungen ( Traumata) der Kinder / Jugendlichen setzen und da Übertragungen ausgelöst werden können. Erzieherisches Handeln ist immer individuell auf den einzelnen jungen Menschen, seinen Fähigkeiten und Fertigkeiten und seinen Systemen, in denen er lebt abzustimmen und soll auf einer Betreuungs- und Erziehungsplanung als Grundlage fußen.

Für uns selbstverständlich gilt:

–         Erzieherisches Handeln findet ohne körperliche Gewalt, ohne Körperstrafen ( z.B Schläge, kalt Abduschen etc. ) und ohne Freiheitsentzug statt (kein Einschließen, Fixieren etc.)

–         der Entzug von Nahrung und von Taschengeld sind ebenfalls keine legitimen erzieherischen Handlungen

–         Demütigende, erniedrigende, beschämende und entehrende Verhaltensweisen sind ebenfalls keine Erziehungsmittel

Grenz- und Überforderungssituationen müssen rechtzeitig erkannt werden, damit kein Fehlverhalten daraus erwächst.

Problematische oder schwierige Situationen, Grenz- und Überforderungssituationen, sowie Fehlverhalten im Rahmen der Erziehungsstellenarbeit werden von den Erziehungsstellen Mitarbeitern transparent gemacht und dokumentiert. Die Fachberatung und/ oder das Team wird informiert und zur weiteren Beratung und Unterstützung eingeschaltet.

Deshalb ist die regelmäßige Teilnahme an Supervision und Fachberatung (nicht nur im Problemfall) verpflichtend (siehe Standards Fachberatung und externe Supervision)

Die Beratungen sollen von einer fehlerfreundlichen Grundhaltung des Vertrauens, von Offenheit und von einer Lösungsorientiertheit getragen sein.

Im Rahmen dieser Beratung soll ein individuelles Konzept erstellt werden, dass das weitere Vorgehen im Einzelfall abstimmt. Zur Prävention für die zukünftige erzieherische Arbeit sollen geeignete Maßnahmen getroffen und dokumentiert werden, die helfen, Widerholungen von entsprechenden problematischen Situationen zu verhindern.

Ereignisse und Vorfälle, die den Verdacht auf Kindeswohlgefährdung auslösen im Sinne des § 8a SGB VIII werden entsprechend den Standards und Ablaufverfahren für § 8a Verdachtsfälle behandelt und ein entsprechendes Beratungs-, Informations und Meldeverfahren wird eingeleitet (siehe Standards zu § 8a SGB VIII)

Die Nachbearbeitung dieser Situationen soll ohne Zeitdruck stattfinden.

Wir gehen von einer positiven und wertschätzenden Annahme des Kindes / Jugendlichen aus , wir hören ihm zu und versuchen seine individuelle Geschichte und sein daraus resultierendes Verhalten zu verstehen und beachten seine Kinder- Persönlichkeits- und Beteiligungsrechte.

Im erzieherischen Alltag lassen wir uns von folgenden Grundhaltungen leiten:

–         Wir versuchen unangemessene Verhaltensweisen mit liebevollen und konsequenten erzieherischen Maßnahmen zu beeinflussen und suchen nicht Strafen, sondern natürliche Konsequenzen als Erziehungsmittel,

–         Wir versuchen an den Ressourcen der jungen Menschen anzuknüpfen und diese lösungsorientiert zu erweitern

–         Wir arbeiten als Fachkräfte mit Techniken und Methoden und versuchen eine angemessene Nähe- Distanz und Präsenz zu bewahren.

–         Geduld und langer Atem sind die Basis unseres Handelns. Dabei beachten wir folgende Mechanismen:

o       In erzieherischen Auseinandersetzungen vermeiden wir Machtkämpfe,

o       Wir haben Eskalationsprozesse und spiralen im Blick und arbeiten in der Situation unter Einschätzung von Risiken und Gefährdungen deeskalierend.

o       Beruhigungsphasen in akuten Konflikten, langfristiges erzieherisches Arbeiten und Denken, sowie Versöhnungsmaßnahmen helfen, die Einengung von Prozessen zu überwinden und vermehren dadurch die Möglichkeiten erfolgreicher Konfliktlösung.

10.1) Verhalten bei speziellen Problemen:

10.1.1) Umgang mit Diebstählen

Der Verlust von Geld oder Eigentum stellt im Erziehungsstellenalltag eine häufige und besondere Belastung dar, da die unmittelbare Privatsphäre davon besonders betroffen ist, da das Geschehen schnell mit hoher emotionaler Betroffenheit oder auch Kränkung einhergeht und da ein Verlust von Vertrauen in das betroffene aufgenommenen Kind/ Jugendlichen stattfindet.

Neben den in oben genannten allgemeinen Vorgehensweisen ist hier besonders wichtig:

–         Wir begegnen den aufgenommenen jungen Menschen zunächst offen und lassen ihnen die Chance eines „normalen“ und respektvollen Umgangs mit Eigentum, ohne jedoch die bisherigen Lebensgeschichten/ mögliche Gefährdungen auszublenden oder sie fahrlässig in Versuchung zu führen (z.B. durch das offene Liegen lassen von größeren Geldsummen).

–         Die Kinder / Jugendlichen – besonders bei gehäuften Vorfällen – sollen nicht vorverurteilt werden, sondern immer wieder ein individuelles Vorgehen und eine „neue Chance“ auf der Basis von Fakten, Regeln und Absprachen erfahren.

–         In der pädagogischen Aufarbeitung von entsprechenden Handlungen hat die Übernahme der Verantwortung vom Kind/ Jugendlichen  und eine angemessene Wiedergutmachung eine hohe Priorität und geht vor Strafe / Sanktionen.

–         Vor dem Aussprechen von Konsequenzen und Erziehungsmaßnahmen oder gar Beendigung der Maßnahme verschaffen wir uns eine ausreichende emotionale Distanz und reflektieren den Prozess im Rahmen von Fachberatung oder auch Supervision.

–         Bei wiederholten Vorfällen und älteren Jugendlichen kann auch eine polizeiliche Anzeige ein erzieherisches Mittel sein. Dies sollte jedoch intensiv und mit ausreichendem Abstand vor einem entsprechenden Vorfall mit dem Jugendlichen besprochen sein.

10.1.2) Sexualität und Selbstbestimmung

Unsere Grundhaltung und damit unser Verständnis von Erziehung ist davon geprägt, dass wir Sexualität mit „Beziehung“ verknüpfen. Sexualität ist dann ein Ausdruck von Beziehung, geprägt von Nähe und Vertrauen und gemeinschaftlichem Lusterleben in gegenseitigem Einverständnis.

Zu unserem Erziehungsauftrag gehören ebenso die Themen Aufklärung, Verhütung und Schutz vor Krankheiten.

Wir beachten die rechtlichen Vorgaben zum Schutz einer ungestörten sexuellen Entwicklung von Jugendlichen und zum Kindesschutz, insbesondere den § 174 StGb (Missbrauch Schutzbefohlener) und 180 StGb (Verbot des Förderns sexueller Beziehungen).

Kinder unter 14 Jahren haben ein Recht auf eine „sexfreie“ Kindheit– jeder macht sich strafbar, der dem entgegen wirkt im o.g. Sinne durch Förderung sexueller Handlungen mit Dritten.

Für Kinder/Jugendliche von 14 bis 16 Jahren  gilt das Verbot des Förderns von sexuellen Handlungen mit Dritten (§ 180 StGb), unabhängig vom Alter der/des anderen.

Als Erziehungsstelle / soz. päd. Familie bieten wir den  aufgenommenen Kindern und Jugendlichen eine Lebensgemeinschaft mit familienähnlichem Setting. Zu den eigenen wie auch unter den aufgenommenen Kindern / Jugendlichen entwickeln sich geschwisterähnliche Rollen  /Beziehungen. Auch „legale“ sexuelle Beziehungen unter „Geschwistern“ (z.B. im Alter von 16 –18 Jahren) innerhalb einer Erziehungsstelle / soz. päd. tolerieren wir im Rahmen unseres „Familiensettings“ nicht. Wir kommunizieren mit den aufgenommen Jugendlichen diese Thematik und versuchen ggfs. Lösungsmöglichkeiten ihnen zu erarbeiten. Bei fortgesetzter Missachtung dieses Verbots wird die Hilfe beendet.