Infos zu Erziehungsstellen 34 SGBVIII
 
Erziehungsstelle Husen

Checkliste zu Verträgen

Werkvertrag oder Dienstvertrag: Grundsätzliche, bedenkenswerte Punkte bei Einrichtung einer Pflegestelle / Erziehungsstelle

Die Entscheidung, ob ein Werkvertrag oder ein Angestelltenverhältnis günstiger ist ( falls der Träger im ldealfall diese Wahlmöglichkeit anbietet ), wird immer subjektiv sein und von den persönlichen Gegebenheiten jedes einzelnen Bewerbers abhängen. Grundsätzlich kann festgehalten werden, daß beim Werkvertrag das Risiko für den Betreiber der Pflegestelle wesentlich höher ist, als beim Angestelltenverhältnis. Deshalb bieten manche Träger ausschließlich Werkverträge an.

Die folgenden Stichpunkte sollen eine Orientierungshilfe bei der Beantwortung der Frage:“ WeIcher Träger bietet mir die besten Leistungen? “ sein:

1.Bezüglich Arbeitsplatz

  • Stellenschlüssel
  • Vergütungsgruppe / nach welchem Rahmen: /TVÖD / Haustarif / KGST…
  • unbefristeter / befristet maßnahmebezogener Vertrag
  • Pauschalen
  • Leistungen der LebenspartnerIn / miterziehenden Ehepartners
  • Geldwerte Leistungen
  • Miete
  • Steuererklärung /Buchführung
  • Zusatzangebote
  • Sozialversicherung
  • Arbeitsplatzsicherheit bei Rückführung / Wiederbelegung
  • Erhöhungen/ Anpassungen von Löhnen / Honoraren / Sachkosten
  • Vertretung / Entlastung
  • Urlaubsgeld / Urlaubsvertretung

2. Bezüglich Zusammenarbeit mit dem Träger

  • Konzeption/ Leistungsbeschreibung / geforderte Grundleistungen
  • Räumliche Nähe
  • Status / wie weit weisungsgebunden / wer hat Dienst, Fachaufsicht
  • Art der Anbindung in die Gesamteinrichtung
  • Fachberatung (spflicht) / Hausbesuche wie oft, Wahlmöglichkeit
  • Gruppentreffen unter Erziehungsstellen? wie oft? Mit welchem Konzept
  • Urlaubsanspruch, wie geregelt
  • Freizeitangebote für Kinder durch den Träger zur Entlastung
  • Krankheitsfall
  • Fortbildung(en)
  • Angebote für den Partnerln /miterziehenden EhepartnerIn
  • Belegung – wer entscheidet was
  • Freiräume
  • Nebenbeschäftigungs(verbot)
  • Supervision? regelmäßig, in Krisen, nur auf Antrag
  • Ausstieg

Fragen vor Vertragsabschluss

l. ARBEITSPLATZ

STELLENSCHLÜSSEL

Mit wie vielen Kindern ist eine Stelle voll finanziert ? Möglich ist 2: 1 (zwei 

Kinder ergeben eine Stelle ), ,  in welcher Tarifeingruppierung (Erzieher, Sozialpädagoge?)

Ein zusätzlicher stundenweiser Einsatz von Hauswirtschaftskräften ist manchmal möglich .

Wieviel sonstiges Personal steht für die Pflegestelle Zur Verfügung? Wieviel Wochenstunden von Psychologen, Bereichsleitung. Verwaltung, Hausmeister gruppenübergreifende Dienste, etc.

Neben dem rechnerischen Schlüssel lohnt sich ein Vergleich der tatsächlich erbrachten Leistungen. Oft wird viel Zeit über Teambesprechungen, komplexe hierarchisierte Arbeitszusammenhänge verbraucht.

VERGÜTUNGSGRUPPE

Ist die Vergütung Ausbildungs- oder Arbeitsplatzbezogen ( bei Arbeitsplatzbezogener Vergütung günstiger für Fachhochschulabsolventen)?

Was für ein Tarifwerk wird angegeben, in welcher Tarifgruppen Einstufung

Ist die Vergütung an eine Altersstaffelung gebunden? Gibt es ein 13. Monatsgehalt (Weihnachtsgeld) ?

Urlaubsgeld ? Welche Zuschläge werden gezahlt (Ortszuschlag, allgemeine Heimzulage, Schichtdienstzulage1 ? )

Welche Pauschalen (zB für Sonn-und Feiertagsdienst, Nachtdienst, Überstunden, Rufbereitschaft), „Heimzulage“

Aufstiegsmöglichkeiten ( Bewährungsaufstieg)? Bei Werkvertrag: Wie schlüsselt sich das Gesamthonorar auf?

Sind Anpassungen bei Tariferhöhungen vorgesehen?

Buchführungspflicht? oder Kostennachweise (Quittungen sammeln)

PAUSCHALEN

Werden über den Lohn weitere Pauschalen abgerechnet

Aufwandsentschädigungen, Bürokosten, etc?

z. Bsp. Kilometergeld, Mietkosten,

Wenn ja: sind sie versteuert oder nicht ?

PARTNERIN

Honorarvertrag oder Pauschale  oder keine finanzielle Berücksichtigung? . In der Regel wird dieser Betrag noch versteuert.

GELDWERTE LEISTUNGEN

Gibt es sonstige Geldwerte Leistungen (Steuererklärung ).

z.B. Dienstfahrzeug, Mietvergünstigungen )? Wichtig bei der MIETE

Wer Zahlt wem Miete für welche Räume ? Mietvertrag? Im Falle von Nichtbelegung :wer kommt für „leere. Räume auf und wie lange?

STEUERERKLÄRUNG

Wie beurteilt der Träger die Steuerpflicht und Buchführungspflicht für Sachkosten?

Einkommenssteuer: Welche Kosten erkennt örtliches Finanzamt ( Achtung: große Unterschiede zwischen den Finanzämtem bzw.Sachbearbeitern ! ) Bei Werkvertrag wegen notwendiger Buchführung aufwendiger als bei Dienstvertrag !

Seit April 2011 gibt es eine Veröffentlichung im Bundessteuerblatt, dass Erziehungsstellen nach § 34 SGB VIII einkommensteuerpflichtig sind. Wie werden die Sachkosten abgerechnet?

ZUSATZANGEBOTE

Welche Zusatzangebote macht der Träger ( z.B. Beitrage zur Lebensversicherung, Zusatzversorgungskasse, Beihilfefonds )

SOZIALVERSICHERUNG

Arbeitslosengeld: Werkvertrag bedeutet Selbständigkeit, d. h. nach Beendigung kein Arbeitslosengeld: also (Z.B. Arbeitsplatzgarantie mit Träger aushandeln)

Fordert der Träger eine Statusüberprüfung ein (wg Nachweis der Selbständigkeit)

KRANKENVERSICHERUNG

Bei Werkvertrag selbst versichern d h viel Zeit- und Arbeitsaufwand, um günstige Versicherung zu finden, dafür u U. günstiger als gesetzliche. Oder aber freiwillig gesetzlich versichern: Tarife anschauen!

RENTENVERSICHERUNG 

siehe „Krankenversicherung“

BERUFSHAFTPFLICHT

Bei Werkvertrag nicht über den Träger versichert, d. h sich, PartnerIn und evtl weitere MitarbeiterInnen selbst versichern.

ACHTUNG: wenn z B Pflegekind Eigentum des Betreibers der Pflegestelle beschädigt, ist dieser hinsichtlich Schadensersatz auf das Wohlwollen des Trägers angewiesen. Da Haftpflichtversicherungen für Kinder die in. „häuslicher Gemeinschaft leben“ nicht für Schäden innerhalb der Familie haften! B-Tarife anderer Versicherungen: Bei Werkvertrag u.U. nur schwer zu bekommen.


ARBEITSPLATZSICHERHEIT

Maßnahme gebundene Zeitverträge? Dauer Angestelltenverhältnis mit Verpflichtung zur Wohngruppenarbeit bei eigener Nichtbelegung?

ERHÖHUNGEN/ ANPASSUNGEN

Sind Erhöhungen/ Anpassungen bei der Vergütung/Honorar, Miete, Pauschalen, Sachkosten für die Kinder etc. vorgesehen?

Welche Grundlagen haben die Anpassungen ( Tarifvertrag, Pflegesatz, Inflationsrate )? Ist ein Zeitraumfestgelegt?

II. ZUSAMMENARBEIT MIT DEM TRÄGER

KONZEPTION

Liegt eine schriftliche Konzeption / Leistungesbeschreibung für die Erziehungsstelle vor? Was für Grundleistungen sind zu erbringen, vom wem? Quantifiziert? Wie sieht die pädagogische Zusammenarbeit aus (Dienstbesprechungen, Supervision,Hausbesuche, Fortbildungen, Fachaufsichtsregelung, Weisungsbefugnis)

TIP: Mit Konzeptionen anderer Einrichtungen vergleichen!

RÄUMLICHE NÄHE

Wieviel Kilometer ist Stammeinrichtung entfernt ? Wichtig für Häufigkeit der Beratung, Nutzung der therapeutischen Angebote der Stammeinrichtung, Kontakte, Teilnahme an Festen, Konferenzen, Arbeitskreisen, Fortbildung, Schulbesuch der Pflegekinder bei Krankheit des Pflegestellenbetreibers, etc.

STATUS

Freiberufler oder MitarbeiterIn ( z. B. vertreten durch MAV bzw. Betriebsrat )? Existiert eine Fürsorgepflicht des Trägers gegenüber dem Arbeitnehmer zumindest auf dem Papier oder zählt Werkverträgler als Nichtmitarbeiter-

Liegt eine Scheinselbständigkeit vor ? Wird der Status vorher abgeklärt? 

Art der ANBINDUNG

exotische Randgruppe oder tragende Säule der Einrichtung ? Einladung zu Festen, Veranstaltungen, Arbeitskreisen, etc, ? “ Professionelle Pädagogen“ oder „ldealisten mit Helfersyndrom“ ?

BERATUNG

Wie oft? Durch wen ,/ klare Zuordnungen von BeraterIn und VertreterIn) Beratung und Dienstaufsicht in Personalunion? Für wieviel Gruppen / Aufgaben ist die BeraterIn insgesamt zuständig? Wer macht die Elternarbeit? Beratung auch für PartnerIn? Haben die Kinder AnsprechpartnerIn außerhalb der Pflegestelle, innerhalb derEinrichtung?

URLAUBSANSPRUCH

Wieviel Tage im Jahr ( z.Zt. 24 Tage incl Samstage, Bundesurlaubsverordnung: gesetzl. Garantierter Mindesturlaub)? Gemeinsam mit PartnerIn ohne Kinder ? Vertretung in diesem Fall (wer, wo) ?

KRANKHEITSFALL

Wer entlastet bei kurzfristiger Krankheit? Kommen “ Fremde“ ins Haus oder müssen Kinder an “ fremden Ort? Bei Werkvertrag : ab wann und in welcher Höhe Verdienstausfall?

FORTBILDUNG(EN)

Freistellung an wieviel Tagen im Jahr ( bei Dienstvertrag Anspruch auf mind. 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr)? Vertretung in dieser Zeit? Kostenübernahme? Supervision möglich? verpflichtend? Zusatzausbildung (zeitintensiv) möglich? Zahlt sich Zusatzqualifikation aus?

PARTNERIN

Zählt er/sie als MitarbeiterIn? Darf er/ sie an Fortbildungen, Supervision teilnehmen?

BELEGUNG

Wie lange dürfen Plätze nicht belegt sein ( bei Start und Auflösung der Erziehungsstelle, bei Nachbelegung)? Wirkt sich der Belegungsdruck auf das Gehalt/ Honorar aus ?  Gibt es Übergangsgelder bei Nichtbelegung, wenn ja wie lange?

FREIRÄUME

Sind eigene Freiräume ( zeitlich/ räumlich) garantiert? Gibt es z B „Privatzimmer“, feste freie Abende, Nächte, Wochenenden? Vertretungskräfte, vorhanden, wer sorgt dafür, wer ist der Arbeitgeber dieser Kräfte (Einrichtung/ Erziehungsstelle)?

AUSSTIEG

Welche Rahmenbedingungen/ Konzepte gibt es für einen Ausstieg aus der PErziehungsstelle (zeitlich/finanziell)? -Gibt es alternative Job Angebote, Perspektiven?

In jedem Fall zu empfehlen ist, mit verschiedenen . Praktikerlnnen“ zu sprechen und Träger zu vergleichen. 

ABSCHLUSSTIP: Unbedingt alle vertraglichen Vereinbarungen verschriften!