Infos zu Erziehungsstellen 34 SGBVIII
 
Erziehungsstelle Husen

Qualität in Familien Systemen

Qualitätsentwicklung und Sicherung in Vollzeitpflegefamilien / Erziehungsstellen nach § 34 SGB VIII

Die Leistungs-, Entgelt- und Qualitäts- Entwicklungs Vereinbarung / das Leistungsangebot  (aktualisiert 01.2014)

Mit der Einführung der §§ 78a-g SGB VIII zum 1.01.1999  ist die  „Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung“  das gemeinsame Vertragswerk, das die Arbeitsgrundlage  zwischen dem jeweiligen Jugendamt und einer stationären Einrichtung bildet.(Der neue Rahmenvertrag in Niedersachsen spricht vom „Leistungsangebot“.

Dieses Vertragswerk beschreibt in Niedersachsen auf der Basis eines „Rahmenvertrages, dass verbindliche Regeln und die Form der  Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen Hand und den freien Jugendhilfeträgern aufstellt, das Leistungsangebot und Konzept des freien Trägers und das für diese Leistung geprüfte und von der öffentlichen Hand zu entrichtende Entgelt, sowie die verbindlich vereinbarten Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung einer möglichst hohen Qualität der Arbeit. Über diese Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung macht der Träger also ein verbindliches Jugendhilfeangebot und erhält von der öffentlichen Hand eine verbindliche Entgelthöhe für diese Leistung im Falle einer Belegung.. Der Rahmenvertrag gilt allerdings nur für die diesem Vertrag beigetretenen Kommunen und  freien Trägern und er wurde aktuell zum 31.12.2010 von der öffentlichen Hand gekündigt. Eine Neuaushandlung des Rahmenvertrages ist jedoch beabsichtigt.

Die  Leistungsvereinbarung  soll statt der früher üblichen mehr oder weniger blumig und individuell formulierten Konzeptionen durch einen einheitlichen Aufbau und durch konkrete Beschreibung der angebotenen Leistung den Jugendämtern eine größere Transparenz und Vergleichbarkeit der Hilfeangebote /der Einrichtungen geben und geht mit der Verpflichtung einher, bestimmte statistische Daten an das Landesamt für Soziales zu liefern, die diese in einem öffentlich zugänglichen Infokatalog aufbereitet.

 

Qualitätsmerkmal Wirkungs Orientierung – eine bundesweite Studie

Die Sozialleistungssysteme stehen seit Jahren unter zunehmendem Legitimations- und Kostendruck. Der Mobilisierung von Effektivitäts- und Effizienzreserven kommt im Rahmen der Begegnung mit diesem Druck eine besondere Bedeutung zu. Deshalb wurde ein bundesweites Modellprojekt „Wirkungsorientierte Jugendhilfe“ zwischen 2006 und 2009 ins Leben gerufen, mit dem Ziel der Entwicklung und Erprobung einer wirkungsorientierten Gestaltung und Steuerung von erzieherischen Hilfen  Übergreifendes Ziel des Modellprogramms ist deshalb die Verbesserung der Wirkung der erzieherischen Hilfen für junge Menschen, die als Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe auf Grundlage der §§ 27 ff SGB VIII erbracht werden.

Das Modellprogramm hat hierbei viele Ideen entwickelt und auf ihre Wirksamkeit überprüft. In einer Zusammenfassung hat sie zehn empirische Wirkfaktoren von institutionellen Rahmenbedingungen, zu professionellen Interaktionskompetenzen bis hin  zu professionell fachlichen Motivationslagen und Einstellungen gefunden.

Somit stellt sich auch für Erziehungsstellen, die nach §§ 27 und 34  SGB VIII arbeiten, die Frage:

Was macht die spezifische Qualität der Erziehungsstellenarbeit aus und wie ist es möglich Qualität zu entwickeln und zu sichern sowie  eine nachhaltige Wirkung der eigenen Arbeit zu erreichen,  die der Arbeit in einem familiären, ganzheitlich strukturiertem  System gerecht wird ?  

In Heimeinrichtungen gibt es mittlerweise eine Vielzahl von Ansätzen zur Qualitätssentwicklung, z.B. über Zertifizierungen, Benchmarking, statistischen Auswertungsverfahren, Einstellung von Qualitätsbeauftragten….

Doch viele Ansätze sind nicht auf kleine und / oder familiäre Systeme wie eine Erziehungsstelle übertragbar oder passen zwar in der Theorie zum Thema, können aber nicht analog zu einem größeren Heim- oder Wohngruppenbetrieb umgesetzt werden.

Die Gleichzeitigkeit von „Privatsphäre“, ein wesentliches Begriffskriterium für Familie und ein pädagogisches „Arbeitsmittel“ in Erziehungsstellen und „öffentlicher Familie“ mit professionellen, legitimierten und kontrolliertem Anspruch,  – sowie die Individualität der möglichen Ausprägungen von Familiensystemen und der darauf zugeschnittenen Kinder- und Jugendhilfeleistung, machen es schwer, „objektive“ Bewertungs- und Vergleichsmaßstäbe zu finden und damit eine Qualitätsmessung vorzunehmen. 

Dennoch möchte ich hier einige Anregungen geben, was das Spezifische an Familie ist und was familienorientierte Pädagogik sein könnte und welche Folgerungen sich für eine Qualitätsentwicklung ergeben:

Checkliste: Qualität in familien (analogen) Systemen

Im folgenden habe ich eine „Checkliste“ mit Kriterien erstellt – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – die den Zusammenhang zwischen Rahmenbedingungen / Konzeption von Erziehungsstellen – Pädagogischem Ansatz und Qualität herstellen soll.

Rahmenbedingungen  in Erziehungsstellen Familienpädagogische Aspekte    Anregungen zur Qualitätssicherung und Entwicklung
1) Öffentliche Erziehungsarbeit in privatem Haushalt, Privatsphäre und Privateigentum bestimmen das Arbeitssetting. „Ganzheitliches“ Leben und Arbeiten, 24 Std. /Tag, 365 Tage/Jahr. Intimität und Nähe, enges Zusammenleben und gegenseitige Abhängigkeit, Beziehung und Bindung. Eingeschränkte Rückzugsmöglichkeiten und ein privater Lebens- und Wohnstil sind prägende Bedingungen. Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsdefizite, sowie ein hoher Verschleiß „privater“ Dinge können stark belasten und müssen getragen werden. Der Privatraum und die Beziehungsdynamik der Familie wird teilweise „öffentlich“ und damit von außen einsehbar. Gibt es ausreichende finanzielle Mittel und Unterstützung in den Erziehungsstellen für die Erhaltung des Privateigentums, Wieder- / Ersatzbeschaffung  und für Renovierung. Gibt es ein differenziertes Aufnahmeverfahren bei Einrichtung einer Erziehungsstelle in der geprüft wird, wie belastbar und tragend die persönlichen Einstellungen zum „ganzheitlichen“ Leben und zu „Privatheit“ und „Eigentum“ unter Einbezug von Ehepartner und eigenen Kindern sind. Wie hoch ist das Kränkungspotential und die emotionale Belastbarkeit z.B. bei Diebstählen, starkem Verschleiß von Möbeln, Geruchsbelästigung durch Einnässen, Einkoten etc.  Gibt es geeignete Wohn- Arbeitsräume, ein geeignetes Wohnumfeld, Wie sieht die Gestaltung, sowie Strukturierung des Familienlebens aus. Wie und wo sorgt die Erziehungsstelle für „Privatheit“ im Familienleben und wie und wo macht sie sich öffentlich. Wer hat wann Zutrittsrecht zu den Räumen und Informations- und Kontaktrecht zu den aufgenommenen Kindern. Welche Räume sind allen Kindern zugänglich, welche nicht. Gibt es eine individuelle  Leistungsbeschreibung bzw. Beschreibung der Struktur und des Profils der Erziehungsstelle. Wie wird für personelle Entlastung, für Auszeiten, Rückzugsmöglichkeiten, Krisenentlastung und Hauswirtschaftshilfen gesorgt. Wie tritt die Erziehungsstelle im öffentlichen Raum auf und wie sorgt sie für den  (Daten)Schutz und den Schutz der Privatsphäre der aufgenommenen Kinder.  
2) Erziehungsstellen als „professionelle“ Familie Erziehungsstellen machen ein Beziehungsangebot zwischen: – „Job“ und „echter“ Familienanbindung, (Nähe –Distanz Regelungen) – Ersatzfamilie oder Familie auf Zeit,   Sie sind eine „öffentliche“ Familie und beziehen die Herkunftsfamilien, und alle am Hilfeplan Beteiligten mit ein. Sie arbeiten kooperativ, geplant und dokumentierbar und beziehen auch weitere Fachkräfte in ihre Arbeit mit ein.   Eine fachlich – pägagogische Qualifikation eines Erziehungsstellenelternteiles ist Bedingung aber auch die menschliche Qualifikation und Einbindung des Lebenspartners ist wichtig.               Erziehungsstellenarbeit ist leistungsfähiger / belastbarer bei einer auf Dauer angelegten Berufsperspektive und nicht als „Übergangsperspektive“ oder „Nebenbeschäftigung“. Erziehungsstellen arbeiten als Angestellte, Subunternehmer – oder auch mit Selbständigenstatus     Wie ist das „Leistungsangebotes“ von „Beziehung“ in der Erziehungsstelle definiert, auf wieviel „Eltern“ und wieviel „professionelle Betreuerfachkraft“ treffen die Kinder /Jugendlichen  in Erziehungsstellen.  Gibt es eine lebenslange Beziehungsperspektive über die reine „Maßnahmedauer“ hinaus, wenn Kinder/ Jugendliche das wollen?. Wieviel  Nähe und „Beziehung“ / „Bindung“ wird angeboten und wie werden Beziehung und Bindung unter Berücksichtuigung der Ressourcen und unter Rückführungsgesichtspunkten der Herkunftsfamilie gesteuert. Werden diese Themen durch Fachberatung / Supervision bearbeitet Gibt es eine zielgerichtete Dokumentation und Erziehungsplanung Werden Ziele „SMART“ benannt und dokumentiert. Wie wird für Transparenz der fachlichen Grundansätze (systemisch, pschoanalytisch, integrative Ansätze, Bindungsforschung….) und des Wertesystems, sowie der „Familienkultur“ der Erziehungsstellen gesorgt. Gibt es Professionelle Unterstützung durch ext. Supervision mit Einbezug des  Lebens- Ehepartners und durch Fachberatung, sowie Fortbildung – auch des Ehe-/Lebenspartners. Gibt es ein differenziertes Aufnahmeverfahren von Kindern. .
3) Arbeitsplatz Erziehungsstelle Erziehungsstellen sind ein Arbeitsplatz und sie benötigen hoch qualifizierte lebens- und berufserfahrene Fachkräfte und sind kein „professionelles Hobby“ oder „Heimarbeit“ für eine bestimmte Familiensituation.   Die Arbeit kann unter dem Status als „Angestellter“, „freiberuflicher Subunternehmer“ oder als „Selbständiger“ organisiert werden. Jedes Setting hat spezifische Vor- und Nachteile. Wie lauten die Auswahlkriterien für Erziehungsstellen: Berufliche Vorerfahrungen, menschliche Reife und Erfahrung in der Erziehungsstellenarbeit steigern die Belastbarkeit der Erziehungsstellenfamilie.  Prüfung des Arbeits-/Rahmenvertrages /der Konzeption und Organisationsstruktur auf „Kompatibilität“ zu individuellen Arbeitsanforderungen. Nebenbeschäftigungen müssen bekannt sein und genehmigt werden Wie kann ein Träger eine reflektierte und flexible, sowie klare Organisationsstruktur mit Leistungs- und Stellenbeschreibungen zur Orientierung vorgeben, in der eine Erziehungsstelle dennoch ihre Individualität leben kann Wie wird eine Erziehungsstelle in den Trägerstrukturen mit eingebunden, wie kann sie partizipieren, ihre Arbeit mit weiter entwickeln. Wie ist die Eingebundenheit vs. Selbstverantwortung geregelt. Wie ist die Fachaufsicht geregelt. Entwicklung langfristiger Berufsperspektiven und Fort- Weiterbildungsmöglichkeiten, damit Erziehungsstellenarbeit professionell anerkannt ist und nicht in eine berufliche Sackgasse führt. Entwicklung und Unterstützung von Berufskarrieren am Ende der Erziehungsstellenarbeit Umfassende, unabhängige Informationen und Vorbereitungsseminare für interessierte Fachkräfte unter Berücksichtigung vom pädagogischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Gesichtspunkten. Anerkennung das eine Erziehungsstelle eine Pflege-Familie UND ein ganzheitlicher professioneller Arbeitsplatz ist,  eine Familie, die zum Teil wie ein „Familienbetrieb“ geführt wird..    
4) Status von „Familie“ in der Gesellschaft Das aufgenommene Kind kann nach außen unter „Normalität“ auftreten, z.B. mit Familienstatus in der Schule oder im Kindergarten / kein Heimkindstatus, Die gesamte Familie kann aber wg. Verhaltensauffälligkeiten der Kinder Auffälligkeitsstatus bekommen. Der Pflegefamilienstatus beinhaltet von außen sowohl Anerkennung als auch Misstrauen und Rechtfertigungszwänge, „Pflegefamilienarbeit“ wird gesellschaftlich nicht als Beruf angesehen Wichtigkeit des Verständnis von Freunden und dem sozialen Umfeld für die Familiensituation und Arbeit, das soziale Netz ist eine wichtige Stütze für die Erziehungsstelle – wie wird sie gepflegt und „eingebunden“. Wie tritt eine Erziehungsstelle in der Öffentlichkeit auf und gewährleistet den Schutz der Privatsphäre des Kindes: Wie ist die Außendarstellung der Familie: „privat“ und damit unter Verleugnung der Professionalität? Oder „professionell“ und damit Verlust an „privater Normalität“? Wie gewinnt die Erziehungsstelle ihre Anerkennung als professionelle, qualifizierte Arbeit und erhält dem Kind einen nicht stigmatisierenden  „Privatstatus“ ? Anerkennung der professionellen und menschlichen Leistung der Erziehungsstellen durch Fachberatung, Supervision, Jugendamt und anderen Institutionen?! Weiterentwicklung durch politische und fachliche  Unterstützung der Erziehungsstellenarbeit über die Träger: Anerkennung der Erziehungsstellenarbeit in unserer Gesellschaft als eine besondere, ganzheitliche Arbeits- UND Lebensform, auch wenn sie sich gesetzlich nicht in alle Regelungen nahtlos einpaßt und sich daher  in manchen „Grauzonen“ bewegt.    
5) Aufnahme eines Kindes/ Jugendlichen in ein Familiensystem Das Kind wird eingebunden in ein Familiensetting und eine spezifische Familien“kultur“, wie Groß –Kleinfamilie, Alleinerziehende, Lebensgemeinschaft, Wohngemeinschaft, „Patchworkfamilie“ mit jeweils individuellen Regeln, Absprachen, Kommunikationsmustern, Lebensgeschichten und Persönlichkeiten. Abdererseits bringt das Kind seine „Familienkultur“ und Erfahrungen mit und steht zwischen 2 „Welten“. Wie sieht ein differenziertes Kinder – Aufnahmeverfahren der Einrichtung /Familie aus: Welches Kind braucht welche Familie, wie geschieht die Kontaktanbahnung, werden die Perspektiven für Kind, Erziehungsstelle und Herkunftsfamilie  geklärt? Wie wird die Eingangsqualität des Jugendamtes eingefordert: Hilfeplanung, Akteneinsicht, umfassende Infoweitergabe, Clearing, Vorbereitung der Aufnahme… Reflexion und bewusste Gestaltung der Erziehungsstelle als Lebens- und Lernort, Welchen Platz kann die Herkunftsfamilie bekommen, wer sucht wie nach Ressourcen und Entwicklungsmöglichkeiten Wie wird ein Schutz vor Überforderung gewährleistet und wie werden Leistungs- und „Passungs“grenzen erkannt und respektiert.
6) Beziehungsangebot als „Eltern“ Erziehungsstelleneltern treten eine Elternrolle an, die einen besonderen Aspekt von Emotionalität, Nähe und Körperlichkeit beinhaltet, gleichzeitig müssen sie sich ebenfalls in eine reflektierte und mehr distanzierte Erzieherrolle bewegen können. Wahrnehmung von und Umgang mit Übertragungsbeziehungen, starken Gefühlsambivalenzen zu „Nähe“, Gestaltung eines familiären Zusammenlebens mit sehr unterschiedlichen Bindungsfähigkeiten, persönlichen Ich-Stärken und Schicht- und Kulturzugehörigkeiten aller Familienmitglieder, In der Regel ist ein Erziehungsstellenelternteil eine päd. Fachkraft, während der Partner häufig einem anderen Beruf nachgeht. Aber das Gesamtsystem Erziehungsstelle ist nur so belastbar wie beide Erziehungsstelleneltern mitgehen können. D.H. dass der/die Nicht-Pädagoge, zu dem die Kinder ebenfalls Kontakt und Beziehung suchen und der auch Erziehungsverantwortung übernimmt, muss in das Unterstützungssystem der Einrichtung mit eingebunden sein und vor Überforderung geschützt werden.   Gibt es eine Unterstützung durch kollegiale Supervision, externe Supervision, Fachberatung, Fortbildung Beachtung der Grenzen der Belastbarkeit, der Beziehungsdynamik und des Maßes an Integration in die Familie oder an eine Erziehungsstelle. Reflexion: wie sieht das „Gesamtbindungssystem“ des Kindes aus, welche Rolle sollen die Erziehungsstelleneltern hier einnehmen Gibt es eine Abklärung des „Arbeitsauftrages“ der Erziehungsstelle in der Hilfeplanung zu den Themen „Nähe“, „Bindung“, „Kontrolle/ Führung“, „Ablösung“ Einbezug des Erziehungsstellenpartners in alle Belange und in alle Unterstützungssysteme der Einrichtung
7) Erziehungsstelle mit eigenen Kindern Eigene Kinder fördern eine Orientierung an „Normalität“ und „Lebenswelt“, Über die Ebene von Kind zu Kind gibt es vielfältige Entwicklungsanreize, die auf der „Elternebene“ nicht möglich sind, ebenso durch „Lernen am Modell“ Beachtung einer „natürlichen“ Geschwister und Rangkonstellation, Gefährdung der Entwicklung der eigenen Kinder Reflexion des komplexen Systems „Familie“ und des unterschiedlichen, Bindungsgefüges, z.B. durch „Familienaufstellungen“ und Einbezug in die Erziehungsplanung, Reflexion des Familiensystems und der Rollenklarheit unter dem Aspekt Ersatzfamilie bzw. begrenzte Zeitfamilie zu sein, Klarheit der Perspektive für Kind und allen Mitgliedern der Erziehungsstelle Supervision, Fachberatung, Erziehungsplanung, vorbereitete Hilfeplanung, Dokumentation
8) Erziehungsstelle ohne eigene Kinder Eine Erziehungsstelle ohne eigene Kinder kann evtl. mehr Schutz und Schonraum ermöglichen und ist eher kleiner und überschaubarer als mit eigenen Kindern aber mit einem mehr auf die Eltern fixierten Kommunikationsstil aufgenommene Kinder können zum „Ersatz“ für eigene Kinderwünsche werden und / oder für das Gefühl, eine„vollständige“ Familie zu sein, „funktionalisiert“ werden.
9) Geschwistersubsystem Jedes Geschwisterkind muß in das Familiensystem neu aufgenommen werden und einen angemessenen Platz in ihm finden, es gibt eine „Neudefinition“ des Familien- und Geschwistersystems bei jeder Aufnahme oder Rückführung, Es gibt Eifersucht und Rivalität um Anerkennung, Zuwendung und Liebe aber auch Verständnis und Unterstützung durch die eigenen Kinder, die nötige Zeit an Zuwendung ist sehr viel höher bei den aufgenommenen Kindern, Peergroup – Bildung bei aufgenommenen Geschwisterkindern, Wie wird ein angemessener Einbezug der eigenen Kinder in die Entscheidung Erziehungsstelle zu werden, gewährleistet Entlastungsmöglichkeiten eigener wie aufgenommener Kinder von Anpassungs- und Konkurrenzdruck durch gemeinsame und individuelle „Elternzeit“, Vereine, Freundschaften… Familiengespräche, moderierte Familiengespräche durch die Fachberatung Einzel-Reflexionsgespräche, regelmäßige Auswertungsgespräche zu den Zielen des Hilfeplans Fachberatung, Supervision, Freizeitmaßnahmen,
10) Partnerschaft /Paarbeziehung Die Lebenspartner bauen eine gemeinsame und eine belastbare Erziehungsverantwortung auf und erarbeiten sich eine konsistente und partnerschaftliche Erziehungshaltung. Beide sind als  Team tätig. Es muß sich Raum für eine ausreichender Beziehungszeit und Privatheit für die Partner entwickeln, Möglichkeit zur Einzel- wie Paarsupervision, Fortbildung auch des nichtpädagog. Partners, Entlastung/ Vertretung in Krisen und zur Rekreation, Anerkennung des Lebenspartners als „Fachkraft“ Finanzielle und fachliche Anerkennung der Mitarbeit des Lebenspartners,
11) Kontinuität der Betreuung, Bindung Das Kind erlebt ein überschaubares Familienleben mit kontinuierlicher, Betreuung 24h/24h und klarer Verantwortlichkeit und Struktur. Das Hilfs- und Vertretungspersonal muß verträglich zur „Familienstruktur“ sein, Die Dauer der Lebensperspektive muß allen Beteiligtenklar sein und eine dazu angemessene Beziehungsebene muß erarbeitet werden. Weiterer Beziehungsabbrüche müssen vermieden werden und die neu entstandene Bindung respektiert werden. Klare Orientierung für das Kind zur Zugehörigkeit, Zuständigkeit und Verantwortlichkeit, Angemessener Einbezug und regelmäßige Information der Herkunftsfamilie . Respektvolle Anerkennung der Herkunftsfamilie und Vermeidung von Konkurrenz und Loyalitätskonflikten,    Ausprägung des gemeinsamen Familienlebens, Familienurlaube, Feste etc., Ferien- und Entlastungsplanung, sozialpädagogisch begleitete Freizeiten, Hilfe bei Krisen und Krankheiten, Wie wird für Schutz und Achtung der neu im Familiensystem entstandenen Bindung zwischen Kind(ern) und Erzst.-Eltern gesorgt und angemessen in der Hilfeplanung und Herkunftsfamilienarbeit berücksichtigt. Wie wird pädagogisch eine Rückführung geplant,  erarbeitet und begleitetet. Wird der erfolg einer Rückführung Kontrolliert / evaluiert.  Wie wird der Schutz des Kindes gem. § 8a SGB VIII durch die Erziehungsstelle und den Träger gewährleistet. Gibt es Standards und ein klares Ablaufverfahren.  
12) Emotionalität, Dichte und Körperlichkeit „Familie“ ermöglicht die Chance des „Nachholens“ elementarer Grundbedürfnisse wie Entwicklung von Vertrauen, Sicherheit, Schutz, Geborgenheit, Intimität, Nähe…Dagegen steht die hohe Belastung aller Beteiligten bei Konflikten, Grenzverletzungen und Kränkungen. Beachtung von Grenzen bei Kindern wie der Erziehungsstelle, diese Nähe und Emotionalität aushalten zu können, besonders da weniger Rückzugsmöglichkeiten und weniger Vermeidungsverhalten im familiären Kontext möglich sind als bei anderen Jugendhilfemaßnahmen Differenzierte Eingangs- und fortlaufende prozessorientierte Diagnostik für Erziehungsplanung, flexible Anpassung des Familiensystem an die Bedürfnisse der aufgenommenen Kinder, Nähe –Distanz Flexibilität und gute Selbstsorge der Erziehungsstelleneltern mit Hilfe von Fachberatung und (kollegialer) Supervision, Fortbildung und Entlastung, Zeit für Trauerarbeit bei Rückführung
13) Beziehungsentwicklung, Bindung Der Erziehungsalltag braucht: – die Annahme und das Verständnis für die aufgenommenen Kinder mit all ihren Verhaltensauffälligkeiten und emotionalen Ambivalenzen, -permanente und lange Arbeit an Übertragungsbeziehungen, -immer wieder das Angebot an Beziehung und „Neuanfang“, -das Ertragen von Ablösung und Rückführung, -Hilfe bei Biografieverarbeitung und Herkunftsfamilienbeziehungen (kollegiale und ext.) Supervision, Fachberatung, Herkunftsfamilienarbeit, Biografiearbeit und Unterstützung einer identitätsstiftenden „Familiengeschichte“ im Rahmen der Erziehungsstelle Werden die Beziehungsaufnahme zwischen Erziehungsstelle und Kind in einem differenzierten verfahren angebahnt
14) Einfluß und Konsequenz Es besteht eine hohe gegenseitige Abhängigkeit zur gegenseitigen Bedürfnisbefriedigung und ein hohes Maß an Emotionalität, was sich besonders beim Umgang mit Verhaltensproblemen und bei Machtkämpfen um Grenzen und Familienregeln zeigt. Diese Abhängigkeit beinhaltet sowohl eine große Chance zur Bindungsentwicklung und Integration als auch die Gefahr der Sprengung des Familiensystems. Handeln in Liebe und mit Konsequenz und Planung Pädagogische Prozesse erfordern situatives Vorgehen aber auch Ausdauer, Deeskalation und langen Atem Ein besonderer Wert liegt in der Gefühlsbetontheit der Kommunikation, Unterstützung und Stärkung des Familiensystems in der Belastbarkeit durch Flexibilität der Beziehungsgestaltung, Nähe – Distanzflexibilität, rational – kognitiv geplantes erzieherisches Handeln mit emotionaler von Liebe/ Sympathie getragener Zuwendung kollegiale Supervision, externe Supervision, Erziehungsplanung, Transparenz durch Dokumentation
15) Verwandtschaftssystem Annahme und Einbezug der aufgenommenen Kinder, Reflexion der Familienzugehörigkeit mit allen Familienangehörigen, Unterstützung bei der Gestaltung von Familienfesten, Feiern, Geschenken
16) Eingebundenheit in ein privates soziales Netz Die aufgenommenen Kinder erleben differenzierte Beziehungsebenen. Das Weiterbestehens eines stützenden sozialen Netzes der Erziehungsstellenfamilie trotz Belastungen durch Verhaltensauffälligkeiten, und evtl. eines Großfamiliencharakters ist sehr wichtig und erfordert ein aktives und bewusstes Vorgehen. Differenzierung und aktive Gestaltung der Kontakte zum sozialen Netz, Einbezug des Feldes in Erziehungsplanung der Erziehungsstelle, reflektierte Lebensgestaltung der Erziehungsstelleneltern, Entlastungszeiten,
17) Herkunftsfamilie Die Herkunftsfamilie wird einbezogen unter Wahrung des Schutz- und der Sicherheitsbedürfnisses des Kindes, Eine angemessene Beziehungsgestaltung zwischen Kind, Herkunftsfamilie und Erziehungsstelle wird erarbeitet,   Ziele: A) Erziehungsstelle: Vertrauen und Zusammenarbeit der Herkunftsfamilie gewinnen, B) Herkunftsfamilie: den Kindern die Erlaubnis geben, dass sie in der Erziehungsstelle leben dürfen und keine Loyalitätskonflikte erleiden müssen C) Erarbeitung einer klaren Aufenthaltsperspektive für alle Beteiligten, Erziehungs- und Hilfeplanung, Fachberatung als Mediation und Moderation des Prozesses, Dokumentation, Angemessene Beachtung der Bindungskräfte des Kindes und seinem Sicherheits- und Orientierungsbedürfnis Klarheit der Aufenthaltsperspektive durch eine pädagogisch geplante Rückführung oder Sicherheit der Zugehörigkeit zur Erziehungsstelle, Intensive Zusammenarbeit aller beteiligten Fachkräfte und Adressaten, fachlich engagiertes Eintreten der Erziehungsstelle mit Parteinahme für das Kind,
17) Brisante Themen, Traumen Verhaltensauffälligkeiten und Traumen werden im Familiensystem besonders deutlich und belastend, Die Familie kann unter Rechtfertigungszwänge nach außen geraten (z.B. durch delinquente oder sexuell auffällige Verhaltensweisen). Kompetente diagnostische und therapeutische Unterstützung der Arbeit in der Erziehungsstelle durch Einbezug von – und intensive Zusammenarbeit mit – externen Fachkräfte und durch gute Kenntnis der therapeutischen Infrastruktur vor Ort
18) Burn-out Prophylaxe Die hohe Verantwortlichkeit, das Gefühl der Nähe und Sinnhaftigkeit und die starke Identifikation mit der Arbeit ermöglichen viel Stärke und Engagement bei den Erziehungsstelleneltern und/oder lösen eine starke Dauerbelastung und einen hohen Erfolgsdruck aus, mit dem Erleben des Nichterreichen von Erziehungszielen als persönliches Scheitern, beides kann zum Ausbrennen führen. Fortbildung, Supervision, Austausch, geringfügige Nebentätigkeit und Pflege von Hobbies zur Vermeidung einseitiger Belastungen, Auszeiten / Sabbatjahr Entwicklung einer langfristigen Berufsperspektive